Steuergutschrift für Kinder

Die Steuergutschrift für Kinder über 922,50 EUR pro Jahr wird ab 2008 als Kinderzulage gewährt. Wenn ein Kind keinen Anspruch auf Kinderzulagen gibt, kann auf Anfrage die Steuergutschrift gewährt werden. Diese wird entweder bei einer Veranlagung oder bei der Einreichung einer Jahresabrechnung gewährt.

Die Kinderzulage wird während des Steuerjahres von der Landeskasse für Familienleistungen gezahlt. Diese Zahlung ist befreiend, d.h. wenn die Kinderzulage für ein bestimmtes Kind gezahlt wurde, wird die Steuergutschrift für die Person, bei der das Kind lebt, als gewährt angesehen.

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